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Was wird erfasst?

Erfasst werden sollten neben der Anzahl der Lichtpunkte auch die Beschaffenheit, der Zustand und die technischen Details jedes Lichtpunkts. Dazu gehören:

  • der Mast,
  • die Leuchte mit Vorschaltgerät und Reflektor,
  • das Leuchtmittel,
  • das Alter der Anlagen,
  • die Anschlussleistung
  • etwaige Steuerungseinrichtungen.

Weiterhin müssen die Betriebsbedingungen der Anlagen erfasst werden:

  • der Stromverbrauch,
  • die Beleuchtungsstärke,
  • die Betriebsmodi sowie
  • die Betriebszeiten.

Die Systemleistung einzelner Lichtpunkte kann teilweise deutlich von den Herstellerangaben abweichen. Dies hängt unter anderem mit alterungs-bedingten Effizienzeinbußen zusammen. Es kann daher sinnvoll sein, stichpunktartig Leistungsmessungen vorzunehmen. Neben dem technischen Zustand der Anlagen sollten auch Messungen der Beleuchtungsstärke vorgenommen werden. Leistet eine Anlage z. B. nicht die Beleuchtungsstärke nach Norm, sollte dies bei der Planung berücksichtigt werden.

Die Energieeinsparung durch den Einsatz einer effizienteren Anlage kann dann geringer ausfallen, dafür wird aber die Beleuchtungssituation verbessert, da die neue Anlage die Norm erfüllt. Sollen für eine geplante Maßnahme Fördermittel beantragt werden, muss die neue Anlage mindestens die gleiche Lichtqualität wie die Altanlage aufweisen.

Im Gegenzug kann es auch vorkommen, dass die geforderte Beleuchtungs-stärke stellenweise überschritten wird. In diesem Fall ist nicht nur eine höhere Energieeinsparung möglich, sondern es kann auch die Lichtverschmutzung reduziert werden. Als Lichtverschmutzung bezeichnet man den Teil des abgestrahlten Lichts, der nicht in den zu beleuchtenden Bereich gelangt. Besonders gilt es eine Abstrahlung in den Himmel zu vermeiden, da dies den sog. "Skyglow", also die Aufhellung des Nachthimmels, verursacht. Die nebenstehende Abbildung 1 zeigt bei-spielhaft die von einer Leuchte tatsächlich beleuchteten Bereiche, den eigentlich zu beleuchtenden Bereich(dunkelrot), den nicht zu beleuchtenden Bereich im unteren Halbraum (hellrot) sowie den Anteil im obe-ren Halbraum (hellgrau).

Eine Überbeleuchtung gibt es häufig, wenn sich die Nutzung der Straßen geändert hat. Beispiele hierfür sind die Einführung oder die Abschaffung verkehrsberuhigter Zonen oder nicht genutzte aber dennoch stark beleuchtete Flächen.

Der Lotse unterstützt Sie bei der Erfassung Ihrer Straßenbeleuchtungsanlage. Zum Download finden Sie ein Erfassungstool zur strukturierten Aufbereitung der erfassten Daten (s. Download-Box).

Abbildung 1

Quelle: Licht.de

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